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Antworten auf einen Blick

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – sachlich beantwortet.

Kurz beantwortet

Die häufigsten Fragen an einen Kammerjäger betreffen vier Bereiche: die Kosten und ihre Zusammensetzung, die Sicherheit der eingesetzten Verfahren für Kinder und Haustiere, die Frage der Kostentragung im Mietverhältnis und die Dauer bis zur vollständigen Beseitigung eines Befalls. Diese Seite beantwortet sie im Überblick.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet ist, rufen Sie einfach an. Die telefonische Auskunft ist kostenfrei – auch dann, wenn wir Ihnen am Ende sagen, dass Sie keinen Kammerjäger brauchen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Einsatz?

Das lässt sich pauschal nicht sagen, weil jeder Fall anders liegt. Wir sehen uns die Situation an und nennen Ihnen den Preis, bevor die Arbeit beginnt.

Ist die Beratung am Telefon kostenpflichtig?

Nein. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei, auch wenn daraus kein Auftrag entsteht.

Wie bekomme ich einen Termin?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über das Formular. Wir stimmen einen Termin ab, der Ihnen passt – auf Wunsch auch außerhalb der üblichen Zeiten.

Sind die eingesetzten Mittel für Kinder und Haustiere sicher?

Unsere Fachkraft entscheidet vor Ort, was im konkreten Fall angemessen ist, und richtet sich dabei nach den Zulassungsauflagen. Zu jedem Einsatz erhalten Sie die nötigen Hinweise, etwa zu Wartezeiten.

Arbeiten Sie diskret?

Ja. Neutrale Fahrzeuge ohne Werbeaufdruck, unauffällige Arbeitskleidung, Termine nach Ihren Vorgaben – auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Wer zahlt in einer Mietwohnung?

In der Regel der Vermieter, weil Schädlingsbefall ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB ist. Ausnahme: schuldhafte Verursachung durch den Mieter, die der Vermieter nachweisen muss.

Muss ich einen Rattenbefall melden?

In mehreren Bundesländern und in vielen Kommunen ist bereits der begründete Verdacht gegenüber dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt anzuzeigen; maßgeblich sind die örtlichen Schädlingsbekämpfungsverordnungen. Wir sagen Ihnen am Telefon, was in Ihrer Gemeinde gilt, und übernehmen die Meldung auf Wunsch.

Bekomme ich eine Bescheinigung?

Ja, zu jedem Einsatz erhalten Sie ein schriftliches Protokoll – verwendbar gegenüber Vermieter, Verwaltung, Behörde oder Auditor.

Arbeiten Sie deutschlandweit?

Ja, im gesamten Bundesgebiet. Bei größeren Entfernungen nennen wir die Anfahrtszeit vorher.

Kann ich den Einsatz steuerlich absetzen?

Für Privathaushalte kommt § 35a EStG in Betracht: 20 Prozent der Arbeitskosten. Voraussetzung ist eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und unbare Zahlung.

Was mache ich bis zu Ihrem Eintreffen?

Zwei Regeln gelten fast immer: das Zimmer nicht wechseln und nichts in andere Räume tragen. Alles Weitere klären wir am Telefon.

Täglich erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Schädlinge im Haus oder Betrieb? Rufen Sie uns an.

Ein kurzes Telefonat genügt für eine erste Einschätzung. Wir stimmen einen Termin mit Ihnen ab – deutschlandweit, diskret und in neutralen Fahrzeugen.