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Ganzjährig geschützt – Vergrämung statt Tötung

Steinmarder · Martes foina

Marderabwehr

Ein Marder auf dem Dachboden kostet Nerven, Dämmung und im Zweifel eine Menge Geld. Töten ist nicht erlaubt und wäre auch sinnlos – wirksam sind Vergrämung und ein sauberer baulicher Verschluss.

Kurz beantwortet

Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht und darf nicht eigenmächtig gefangen oder getötet werden. Für Eigentümer und Mieter bleiben damit die Maßnahmen am Gebäude – und die sind ohnehin die wirksameren, weil ein einmal genutztes Quartier durch Duftmarken auch für Nachfolger attraktiv bleibt. Was an Ihrem Gebäude sinnvoll und zulässig ist, beurteilt unsere Fachkraft nach einer Begehung.

Grundlage: Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetze, Bundesnaturschutzgesetz § 39

Warum das Problem selten das Tier selbst ist

Wer nachts über sich Trampeln und Poltern hört, denkt zuerst daran, den Marder loszuwerden. Das ist verständlich, führt aber am eigentlichen Problem vorbei. Ein Dachraum, der einmal als Quartier taugte, taugt auch für den nächsten Marder – und der findet ihn zuverlässig, weil sein Vorgänger ihn mit Kot und Drüsensekret markiert hat. Diese Duftmarken sind für den Menschen kaum wahrnehmbar, für einen Marder aber eine unmissverständliche Empfehlung.

Deshalb besteht eine wirksame Marderabwehr immer aus drei Teilen: Das Tier muss ausziehen, alle Einstiege müssen dauerhaft dicht sein, und die Markierungen müssen weg. Fehlt einer dieser Teile, wiederholt sich der Ablauf – oft schon in der nächsten Saison.

Die Rechtslage in einem Satz

Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht. Fangen und Töten sind Jagdausübungsberechtigten vorbehalten und an Schonzeiten gebunden; wer selbst zur Falle greift, riskiert ein Bußgeld und im Fall unsachgemäßer Tötung ein Verfahren nach dem Tierschutzgesetz. Für Sie als Eigentümer oder Mieter bleiben damit genau die Maßnahmen, die ohnehin die besseren sind: vergrämen, verschließen, reinigen. Alle drei sind uneingeschränkt zulässig.

Wo Marder tatsächlich hineinkommen

Fünf bis sechs Zentimeter genügen. In der Praxis sind es fast immer dieselben Stellen: die offene Traufe zwischen Mauerkrone und Dachziegeln, defekte oder verrutschte Lüftungsziegel, der Spalt an der Kaminverwahrung, offene Ortgangbretter, Anschlüsse an ein Nachbargebäude und beschädigte Untersparrenverkleidungen. Häufig führt der Weg über eine Kletterhilfe – ein Fallrohr, eine Regenrinne, einen Baum mit Ästen bis ans Dach oder eine berankte Fassade.

Aus diesem Grund beginnt jede Bearbeitung mit einer vollständigen Begehung außen und innen. Wird nur ein Einstieg übersehen, war der gesamte übrige Aufwand vergeblich. Sie erhalten eine Dokumentation der gefundenen Öffnungen, damit nachvollziehbar bleibt, was verschlossen wurde und warum.

Der Zeitpunkt entscheidet

Zwischen März und Juli zieht die Marderfähe ihre Jungen auf. In dieser Zeit darf ein Dachraum nicht einfach verschlossen werden: Eingeschlossene Jungtiere verenden im Bauteil, was tierschutzwidrig ist und über Wochen eine massive Geruchsbelastung verursacht, die sich nur durch Öffnen der Konstruktion beseitigen lässt. Vor jedem Verschluss muss deshalb sicher sein, dass sich keine Tiere mehr im Gebäude befinden.

Außerhalb dieser Zeit geht es schneller. Vergrämung und Verschluss lassen sich dann oft innerhalb weniger Tage abschließen.

Der Marder am Auto ist ein anderes Problem

Am Fahrzeug geht es nicht um ein Quartier, sondern um Reviermarkierungen. Kritisch wird es, wenn ein Auto abwechselnd auf Stellplätzen verschiedener Marderreviere steht: Der fremde Geruch im Motorraum provoziert den Revierinhaber, und genau dann werden Zündkabel, Faltenbälge und Dämmmatten zerbissen. Wirksam sind Hochspannungssysteme mit mehreren Kontaktplatten, ein mechanischer Schutz der gefährdeten Leitungen und – am wirkungsvollsten – eine gründliche Motorwäsche, die die fremden Markierungen entfernt.

Was Sie sofort tun können

  • Notieren Sie, wann und wo Sie die Geräusche hören. Das grenzt die Tierart und den Einstieg deutlich ein.
  • Betreten Sie den Dachboden mit Licht – Marder meiden gestörte Quartiere und Sie sehen Kot, Beutereste und beschädigte Dämmung.
  • Fassen Sie Kot und Beutereste nur mit Handschuhen an und wirbeln Sie keinen Staub auf.
  • Schneiden Sie Äste zurück, die bis ans Dach reichen, und prüfen Sie Regenrinne und Fallrohr als Kletterhilfe.
  • Verschließen Sie noch nichts auf eigene Faust, solange nicht sicher ist, dass kein Tier mehr im Gebäude ist.
  • Fotografieren Sie Schäden an Dämmung und Kabeln – das hilft gegenüber der Versicherung.

Woran Sie den Befall erkennen

  • Laute Trampel-, Poltergeräusche und Kratzen auf dem Dachboden, meist zwischen Einbruch der Dunkelheit und dem Morgen
  • Zerrissene und zusammengeschobene Dämmwolle
  • Kot mit Fell- und Kernresten, oft an einer festen Stelle abgelegt
  • Stechender Uringeruch, der mit der Zeit in die Wohnräume zieht
  • Beutereste, Federn oder Knochen im Dachraum
  • Zerbissene Kabel und Schläuche im Motorraum von Fahrzeugen
  • Trittsiegel mit fünf Zehen und Krallenabdrücken in Staub oder Schnee
  • Fettige Wischspuren an Regenrinnen, Fallrohren und Kletterhilfen

Steckbrief

ArtSteinmarder (Martes foina), in Siedlungen der mit Abstand häufigste
Kopf-Rumpf-Länge40 bis 54 cm, Schwanz 22 bis 30 cm
Gewicht1,1 bis 2,3 kg
Passt durchÖffnungen ab etwa 5 bis 6 cm
RanzzeitJuni bis August, Geburt der Jungen im März und April
Aktivnachtaktiv, tagsüber im Versteck
Reviergrößein Siedlungen oft nur 20 bis 80 Hektar
Rechtsstatusdem Jagdrecht unterliegend, Schonzeiten der Länder beachten
Besonderheitmarkiert Quartiere mit Kot und Drüsensekret

Welche Risiken bestehen

  • Zerstörte Dämmung mit erheblichem Verlust an Wärmedämmwirkung
  • Durchnässte Decken, wenn Urin über längere Zeit in die Konstruktion eindringt
  • Geruchsbelastung, die sich ohne Reinigung nicht beseitigen lässt
  • Angenagte Elektroleitungen im Dachraum mit Brandgefahr
  • Kabelschäden am Fahrzeug, die schnell teuer werden
  • Folgebefall durch Fliegen und Speckkäfer an Beuteresten und Kot
  • Streitigkeiten mit Nachbarn und Verwaltung, wenn der Zugang über ein anderes Gebäude führt

So beugen Sie vor

  • Äste im Umkreis von etwa zwei Metern zum Dach zurückschneiden
  • Regenrinnen und Fallrohre mit Marderabweisern versehen
  • Lüftungsziegel und Traufkästen mit Gittern sichern
  • Kaminverwahrung und Anschlüsse regelmäßig auf Lücken prüfen
  • Keine Speisereste, kein Tierfutter und kein Fallobst im Garten liegen lassen
  • Dachboden gelegentlich betreten – ein bewohnter Raum ist deutlich unattraktiver
  • Beim Fahrzeug: Motorraum nach längerem Stand kontrollieren, Wechsel des Stellplatzes vermeiden

Häufige Fragen

Darf ich einen Marder fangen oder töten?

Nein. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht; Fang und Tötung sind Jagdausübungsberechtigten vorbehalten und an Schonzeiten gebunden. Eigenmächtiges Handeln kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden. Erlaubt und wirksam sind Vergrämung und baulicher Verschluss.

Warum kommt nach dem Verschluss trotzdem wieder ein Marder?

Meist aus zwei Gründen: Es wurde ein Einstieg übersehen, oder die Duftmarken wurden nicht entfernt. Die Markierungen signalisieren einem Nachfolger ein erprobtes Quartier. Reinigung und Geruchsneutralisation sind deshalb kein Zusatz, sondern Teil der Lösung.

Helfen Ultraschallgeräte gegen Marder?

Im Gebäude nur kurzfristig – Marder gewöhnen sich an gleichbleibende Reize. Am Fahrzeug bieten Hochspannungssysteme einen brauchbaren Schutz, weil dort der Reiz direkt mit dem Ort verknüpft wird. Ohne Verschluss der Einstiege ist am Gebäude kein Gerät eine dauerhafte Lösung.

Wann darf der Dachboden verschlossen werden?

Erst wenn sicher kein Tier mehr drin ist. Zwischen März und Juli ist besondere Vorsicht geboten: Werden Jungtiere eingeschlossen, verenden sie im Bauteil. Das ist tierschutzwidrig und zieht eine erhebliche Geruchsbelastung nach sich.

Zahlt die Versicherung den Marderschaden?

Am Gebäude greift unter Umständen die Wohngebäudeversicherung, wenn Marderschäden eingeschlossen sind. Am Fahrzeug ist der Schaden in vielen Teilkaskoverträgen abgedeckt, oft aber der Höhe nach begrenzt und ohne Folgeschäden. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich vor der Reparatur.

Wie unterscheide ich Marder von Mäusen oder Vögeln?

Marder sind laut. Man hört Trampeln, Poltern und Schleifen, oft mit deutlichen Pausen. Mäuse verursachen feines Rascheln und Trippeln, Vögel sind vor allem in der Morgendämmerung aktiv und picken statt zu trampeln.

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