Lebensmittelunternehmer sind nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet, Betriebsstätten sauber instand zu halten und Verfahren zur Schädlingsbekämpfung vorzusehen. Verlangt wird dabei nicht nur die Maßnahme, sondern ihr Nachweis. Seit dem 1. Juli 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien nicht mehr zulässig – Konzepte, die darauf aufbauten, müssen umgestellt werden. Wie Ihr Betrieb aufgestellt werden muss, klären wir bei einer Erstbegehung.
Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel I und IX; IFS Food, BRCGS, QS-Anforderungen; BAuA-Vorgaben zur DauerbeköderungNachweisen ist genauso wichtig wie verhindern
Für Lebensmittelbetriebe hat das Thema Schädlinge zwei Seiten, die im Alltag leicht durcheinandergeraten. Die erste ist die tatsächliche Schädlingsfreiheit. Die zweite ist der Nachweis, dass systematisch dafür gesorgt wird. Bei einer amtlichen Kontrolle oder in einem Audit wird die zweite Seite geprüft, und ein Betrieb kann trotz tadelloser Sauberkeit beanstandet werden, wenn die Unterlagen nicht vorliegen.
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 formuliert die Pflicht allgemein: Betriebsstätten sind sauber instand zu halten, und es sind angemessene Verfahren zur Schädlingsbekämpfung vorzusehen. Ein bestimmtes System schreibt sie nicht vor. In der Praxis läuft es dennoch auf ein dokumentiertes Monitoring hinaus, weil sich Wirksamkeit anders nicht belegen lässt – und weil Zertifizierungsstandards wie IFS Food, BRCGS und QS es ausdrücklich verlangen.
Was sich mit dem Wegfall der Dauerbeköderung geändert hat
Über Jahre war der Standard klar: ein Kranz permanent bestückter Giftköderboxen rund um das Gebäude, in festen Abständen kontrolliert. Seit dem 1. Juli 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien nicht mehr zulässig. Wer sein Konzept nicht umgestellt hat, arbeitet mit einem Aufbau, der im Audit nicht mehr trägt.
Was an die Stelle tritt, ist fachlich der bessere Ansatz. Die Stationen bleiben, werden aber mit ungiftigen Indikatorködern bestückt. Sie zeigen Fraßaktivität an, ohne dauerhaft Wirkstoffe im Betrieb vorzuhalten. Im Konzept werden Auslösekriterien festgelegt – ab welchem Befund von einem Befall auszugehen ist und was dann geschieht. Erst bei Erreichen dieser Schwelle wird gezielt, dokumentiert und befristet bekämpft, und anschließend wird zurückgebaut.
Der praktische Vorteil: Sie wissen erstmals belastbar, ob überhaupt Aktivität besteht. Bei Dauerbeköderung war das kaum zu unterscheiden – Fraß am Giftköder konnte alles Mögliche bedeuten.
Ihre Mitarbeitenden sind der beste Frühindikator
Zwischen zwei Kontrollterminen liegen Wochen. Wer in dieser Zeit im Betrieb ist, sieht mehr als jede Station: die einzelne Schabe hinter der Spülmaschine, das Nagespurenmuster am Kartonstapel, die Fliegen an der Warenannahme. Ob diese Beobachtung ankommt, hängt allein davon ab, ob es einen klaren Meldeweg gibt und ob eine Meldung als hilfreich statt als Vorwurf verstanden wird.
Ein klar festgelegter Meldeweg und geschulte Mitarbeitende sind deshalb der wirksamste Frühindikator – der Schulungsnachweis wird im Audit ohnehin verlangt. Der Schulungsnachweis ist zugleich eine der Unterlagen, die im Audit verlangt werden – der Nutzen ist hier also doppelt.
Kostenlose Erstbegehung für Ihren Betrieb
Wir sehen uns Ihr Objekt an, bewerten den Ist-Zustand und sagen Ihnen schriftlich, was für ein auditfestes Konzept fehlt. Unverbindlich, kostenfrei – und die Liste behalten Sie in jedem Fall.
Woran Sie den Befall erkennen
- Beanstandung bei einer amtlichen Kontrolle oder in einem Audit
- Fehlende oder unvollständige Dokumentation der bisherigen Schädlingsbekämpfung
- Köderstationen ohne aktuellen Lageplan und ohne Kontrollnachweis
- Dauerbeköderung, die nach den aktuellen Vorgaben nicht mehr zulässig ist
- Wiederkehrender Befall trotz laufender Betreuung
- Unklare Zuständigkeit im Betrieb, wer Befall meldet und wer reagiert
- Keine Auswertung der Fänge über die Zeit, sondern nur Einzelprotokolle
- Bevorstehende Zertifizierung ohne belastbares Konzept
Steckbrief
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II |
|---|---|
| Standards | IFS Food, BRCGS, QS, DIN EN 16636 |
| Bestandteile | Gefahrenanalyse, Lageplan, Kontrollpunkte, Intervalle, Auslösekriterien, Dokumentation |
| Kontrollpunkte | Monitoringstationen, Klebefallen, UV-Lichtfallen, Pheromonfallen je nach Zielart |
| Seit 1. Juli 2026 | befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien unzulässig |
| Ersatz | ungiftige Indikatorköder mit definierten Auslösekriterien |
| Trendauswertung | zeigt Entwicklungen, bevor sie zum Befall werden |
| Dokumentation | muss jederzeit vorlegbar und aktuell sein |
Welche Risiken bestehen
- Beanstandung, Bußgeld und im Ernstfall Betriebsschließung
- Abwertung oder Nichtbestehen einer Zertifizierung nach IFS, BRCGS oder QS
- Produktrückrufe und Sperrung von Ware bei Befall in der Produktion
- Vertragsstrafen und Auslistung durch Handelspartner
- Rufschaden bei öffentlicher Bekanntgabe von Kontrollergebnissen
- Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Qualitätsverantwortliche
- Höhere Kosten durch Notfalleinsätze statt planbarer Betreuung
So beugen Sie vor
- Warenannahme kontrollieren – Kartonagen und Paletten sind der häufigste Eintragsweg
- Außenbereiche freihalten, Bewuchs und Lagerungen an der Fassade vermeiden
- Türen und Tore geschlossen halten, Dichtungen und Fliegengitter regelmäßig prüfen
- Lagerware mit Abstand zu Wand und Boden lagern, damit Kontrollen möglich sind
- Abfallbereiche geschlossen und mit Abstand zum Gebäude anlegen
- Reinigungsintervalle für Abflüsse und Fettabscheider verbindlich festlegen und dokumentieren
- Mitarbeitende schulen, Auffälligkeiten sofort zu melden, und den Meldeweg festhalten
- Bauliche Mängel wie offene Durchführungen und Spalten zeitnah beheben
Häufige Fragen
Sind wir gesetzlich zu einem Monitoring verpflichtet?
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt von Lebensmittelunternehmern, Betriebsstätten sauber instand zu halten und Verfahren gegen Schädlinge vorzusehen. Ein bestimmtes System schreibt sie nicht vor, wohl aber, dass Maßnahmen wirksam und nachweisbar sind. In der Praxis führt das zu einem dokumentierten Monitoring – und Zertifizierungsstandards wie IFS und BRCGS verlangen es ausdrücklich.
Was hat sich bei der Dauerbeköderung geändert?
Seit dem 1. Juli 2026 ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien nicht mehr zulässig. Der früher übliche Kranz permanent bestückter Giftköderboxen erfüllt die Anforderungen nicht mehr. An seine Stelle tritt ein Monitoring mit ungiftigen Indikatorködern und klar definierten Auslösekriterien, bei deren Erreichen gezielt und befristet bekämpft wird.
Wie oft muss kontrolliert werden?
Das hängt von Risikoklasse und Betriebsart ab. In der Lebensmittelproduktion sind kurze Intervalle üblich, in der Gastronomie etwas längere, in reinen Lagerbetrieben je nach Ware. Wir legen den Rhythmus nach der Gefahrenanalyse fest, nicht pauschal – ein zu enges Intervall kostet unnötig, ein zu weites hält im Audit nicht stand.
Was will ein Auditor konkret sehen?
In der Regel dasselbe: einen aktuellen Lageplan mit nummerierten Kontrollpunkten, lückenlose Kontrollprotokolle, eine Trendauswertung über die Zeit, dokumentierte Maßnahmen bei Befall, Sicherheitsdatenblätter und Zulassungsnachweise der eingesetzten Mittel sowie den Nachweis, dass Mitarbeitende geschult sind. Genau diese Unterlagen halten wir für Sie vor.
Was passiert bei einem Befall?
Es greift die im Konzept festgelegte Eskalation: Der Befall wird dokumentiert, die Ursache ermittelt, gezielt und befristet bekämpft und der Erfolg über die Kontrollpunkte belegt. Der Vorteil eines vorher definierten Ablaufs ist, dass im Ernstfall niemand improvisieren muss – und dass die Dokumentation gegenüber der Behörde zeigt, dass unverzüglich reagiert wurde.
Arbeiten Sie außerhalb der Betriebszeiten?
Ja, und in Gastronomie und Handel ist das die Regel. Kontrollen und Behandlungen finden nachts oder vor Betriebsbeginn statt, damit der Ablauf nicht gestört wird und Gäste nichts mitbekommen.
Was kostet eine Betreuung?
Das hängt von Objektgröße, Risikoklasse, Zahl der Kontrollpunkte und Begehungshäufigkeit ab. Wir kalkulieren nach der Erstbegehung, die für Sie kostenfrei ist. In aller Regel ist eine planbare Betreuung deutlich günstiger als die Notfalleinsätze, die ohne sie anfallen.