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Preis vor Arbeitsbeginn

Kosten

Sie erfahren, was es kostet, bevor wir anfangen – ohne Nachforderungen.

Kurz beantwortet

Schädlingsbekämpfung Schulte veröffentlicht keine Preisliste und nennt keine Richtwerte, weil jeder Fall anders liegt und eine pauschale Angabe zwangsläufig unzutreffend wäre. Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei. Nach Beschreibung oder Besichtigung erhalten Sie einen verbindlichen Preis, der vor Beginn der Arbeiten feststeht; Nachforderungen gibt es nicht.

Die häufigste Frage am Telefon lautet: Was kostet das? Diese Seite beantwortet sie so ehrlich, wie es geht – mit einer klaren Regel statt einer Zahl, die ohnehin nicht passen würde.

Der Preis steht, bevor wir anfangen

Nach einer kurzen Beschreibung am Telefon oder – bei größeren Objekten – nach einer Besichtigung nennen wir Ihnen einen verbindlichen Preis. Er umfasst die Anfahrt, den Einsatz, die eingesetzten Mittel und die schriftliche Dokumentation. Nachforderungen gibt es nicht.

Sollte sich vor Ort herausstellen, dass die Lage erheblich anders ist als beschrieben, sagen wir das, bevor wir beginnen – und Sie entscheiden neu.

Warum hier keine Preisliste steht

Eine Tabelle mit Ab-Preisen wirkt transparent und ist es meistens nicht. Ein Befall in einer Zweizimmerwohnung und einer in einem Mehrfamilienhaus unterscheiden sich um ein Vielfaches. Eine Liste müsste entweder so hoch angesetzt sein, dass sie für einfache Fälle unfair ist, oder so niedrig, dass sie sich später nicht halten lässt. Beides wäre gegenüber Ihnen nicht redlich.

Deshalb gilt bei uns: kostenfreie Ersteinschätzung, dann ein Preis für genau Ihren Fall.

Steuerlich absetzbar

Für Privathaushalte kommt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz in Betracht. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag; Materialkosten zählen nicht dazu. Voraussetzung ist eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenem Arbeitslohn und die Zahlung per Überweisung – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Wir stellen unsere Rechnungen entsprechend aus. Diese Angaben ersetzen keine steuerliche Beratung.

Wer zahlt in welcher Konstellation?

Mietwohnung: Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB. Die Kosten trägt grundsätzlich der Vermieter, sofern der Mieter den Befall nicht schuldhaft verursacht hat. Wichtig ist die Reihenfolge: erst schriftlich melden und eine Frist setzen, dann gegebenenfalls selbst beauftragen.

Eigentumswohnung: Innerhalb des Sondereigentums trägt der Eigentümer. Betrifft der Befall Gemeinschaftseigentum – Keller, Leitungsschächte, Fassade, Dachboden –, ist die Eigentümergemeinschaft zuständig.

Gewerbe: Der Betreiber trägt die Kosten. Bei gemieteten Gewerbeflächen gilt der Mietvertrag; abweichende Regelungen sind dort üblich.

Versicherung: Schädlingsbekämpfung ist in der Regel nicht versichert. Ausnahmen bestehen bei Folgeschäden aus versicherten Ereignissen und beim Marderbiss am Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung.

Häufige Fragen

Warum steht hier keine Preisliste?

Weil sie irreführend wäre. Jeder Fall liegt anders, und eine pauschale Angabe wäre entweder zu hoch oder nicht zu halten. Wir nennen den Preis stattdessen individuell – kostenfrei und vor der Beauftragung.

Ist die Beratung am Telefon kostenpflichtig?

Nein. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei, gern auch anhand eines Fotos, und zwar auch dann, wenn daraus kein Auftrag entsteht.

Wann erfahre ich den Preis?

Bei klaren Fällen bereits am Telefon, nachdem Sie die Situation beschrieben haben. Bei komplexeren Objekten nach einer Besichtigung. In beiden Fällen gilt: Der Preis steht fest, bevor die Arbeit beginnt.

Was passiert, wenn der Befall größer ist als beschrieben?

Dann sagen wir das, bevor wir beginnen, und Sie entscheiden neu. Ein Preis, der vor Ort stillschweigend nach oben angepasst wird, ist keiner.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Für Privathaushalte kommt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht: 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag. Voraussetzung sind eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenem Arbeitslohn und die unbare Zahlung. Das ersetzt keine steuerliche Beratung.

Wer zahlt in einer Mietwohnung?

In der Regel der Vermieter, weil Schädlingsbefall ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB ist. Etwas anderes gilt nur bei schuldhafter Verursachung durch den Mieter. Wichtig: Melden Sie den Befall zuerst schriftlich dem Vermieter, bevor Sie selbst beauftragen.

Täglich erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Schädlinge im Haus oder Betrieb? Rufen Sie uns an.

Ein kurzes Telefonat genügt für eine erste Einschätzung. Wir stimmen einen Termin mit Ihnen ab – deutschlandweit, diskret und in neutralen Fahrzeugen.